Direktversicherung - Betriebliche Altersvorsorge - Entgeltumwandlung
Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber allein getragen werden oder vom Arbeitnehmer, dieser übernimmt sie allein im Rahmen der Entgeltumwandlung. Alternativ beide beteiligen sich an der Direktversicherung.
Der Anteil des Arbeitnehmers wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Daher entfallen Steuern und Sozialabgaben auf diesen Teil des Gehalts.*Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ab 01.01.2018 die Steuerfreiheit für die Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 S. 1 EStG auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben. Beiträge, für die die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG a.F. (bis 31.12.2008) in Anspruch genommen wird, sind von diesen 8 % abzuziehen.
Die steuerfreien Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) erhöhen sich in 2019 auf 6.432 € p. a. = 536 € monatlich.
Die Beitragsmessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen im Jahr 2019. Die Beitragsbemessungsgrenze West wird 2019 auf EUR 6.700 erhöht, jährlich sind dies EUR 80400.
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